Kraftfahrzeugschäden und -Bewertungen
Im Sinne der Beweissicherung nach einem Verkehrsunfall ist es oftmals erforderlich den entstandenen Schadenumfang am Fahrzeug betragsmäßig, beispielsweise gegenüber der Haftpflicht- oder Kaskoversicherung, dem Gericht oder der Staatsanwaltschaft, zu ermitteln. Durch die Erstellung eines Schadengutachtens werden u. a.
- die unfallbedingten Reparaturkosten (für eine fachgerechte Instandsetzung nach Herstellerangaben)
- der Wiederbeschaffungswert
- der Restwert
- die merkantile Wertminderung
ermittelt.
Neben der Berechnung der Reparaturkosten sind in der Regel Angaben zum Wiederbeschaffungswert, zum Minderwert und zum Restwert, bezogen auf den Schadentag, erforderlich.